Meine Meinung - Unsere Meinung

Klar habe ich formuliert, dass der Präsident des Sächsischen Badminton Verbandes, M.Götz, Rechtsbeugung begangen hat. Er hat das Recht der Einhaltung einer Satzung gebeugt. Wer, wenn nicht der Präsident hat die oberste Pflicht die Satzung zu hüten. Und wenn nun ausgerechnet durch diesen Präsidenten das Recht der Einhaltung der Satzung missachtet wird, dann ist das für mich Rechtsbeugung. Lange, sehr lange, habe ich darauf gewartet, dass der BV xxxxx eine Erklärung dafür bekommt : Warum der Geschäftsführer des BVS verstanden hat, dass Sportwarte im Verbandsgericht sitzen durften, entgegen der geltenden Satzung des BVS. Und die gilt bekanntermaßen schon sehr lange, nämlich seit Gründung des BVS. Immer wieder hat der BV xxxxx die Erklärung abverlangt, warum dies statthaft war. Dem Geschäftsführer Helmar Schröter wurde Sie gegeben. Uns, dem BV xxxxx nicht. Nun kann man berechtigt fragen, warum wurde dies nicht getan? Hätte man durch eine Erklärung, durch eine Erläuterung schon im Dezember 2012 aufkommende Differenzen abwenden können?

Ja, man hätte es abwenden können. Hätte der Präsident mit der Wahrheit gearbeitet und wäre er dem Geschäftsführer gefolgt, so hätte die schon damals erkannte Schieflage abgewendet werden können. Auch das Angebot des BV xxxxx, das Verbandsgerichtsverfahren von 2012 einfach neu zu beginnen, um klar zu klären, warum es notwendig war das Schweizer Leitersystem einzuführen, wurde ignoriert. Mehr wollten wir nicht geklärt haben , einfach nur: Wo lag die Notwendigkeit dieser Einführung?

Aber nein, man musste ja Stärke zeigen und dem BV xxxxx demonstrieren, dass Entscheidungsgremien des BVS Entscheidungen eben nicht begründen müssen. Wenn nicht ausgerechnet der Vizepräsident, Maik Preusche, uns zugestimmt hätte, mal genau diese Frage rechtlich klären zu lassen, weil sie legitim ist, hätten wir vielleicht keine Klage eingereicht.

Nun haben wir aber Klage eingereicht und der Präsident hat mit vollem Bewusstsein abgewogen, was ist schlimmer :

1. erklären zu müssen, wo lag die Notwendigkeit oder

2. dem BV Hoyerswerda zu zeigen, wer hier die Entscheidungsbefugnis hat - ohne etwas zu erklären.

Der Ausgang ist ja nachzulesen auf der Web xxxx.de .

Was der  Präsident und auch wohl der Geschäftsführer wissentlich verschweigen, ist die Tatsache Ihrer eigenen Erklärung.

Mit Amtsantritt des Präsidenten M. Götz im Jahr 2008 wurde die Rechtsordnung des BVS geändert, was mit der bisherigen Rechtsordnung seit Gründung des BVS nicht möglich war.

Wortlaut seit 2008 Zitat

Die Beisitzer werden durch die Regionalverbände ernannt. Ernennt ein Regionalverband keinen Beisitzer, so fungiert der Sportwart im Bedarfsfall als Beisitzer seines Regionalverbandes.

Genau dieser Passus war wohl die Basis des Handelns des Präsidenten. Was ich Ihm vorwerfe ist die Tatsache, dass in der Satzung des BVS etwas völlig anderes steht. Und hier ist die Rechtsbeugung wissentlich begangen worden. Niemals wurde uns dieser Passus erklärt – wohl aber dem Geschäftsführer und auch dem Verbandsgerichtsvorsitzenden, Heiko Kügler. Denn dieser hat ja die Beisitzer bestellt.

Nun ist es in keiner Weise zu verstehen warum genau in dem Handbuch 2013/2014 die Rechtsordnung wieder geändert wurde in dem dieser Passus Zitat:

"§4BVS-Verbandsgericht

1. Als höchste Instanz des BVS ist das Verbandsgericht tätig und setzt sich zusammen aus einem Vorsitzenden und je 1 Beisitzer aus den 4 Regionalverbänden. Der Vorsitzende wird gemäß Satzung des BVS durch die Jahreshauptversammlung gewählt.

Die Beisitzer werden durch die Regionalverbände ernannt. Ernennt ein Regionalverband keinen Beisitzer, so fungiert der Sportwart im Bedarfsfall als Beisitzer seines Regionalverbandes.

Das Verbandsgericht ist mit 3 Mitgliedern (Vorsitzender, 2 Beisitzer) beschlussfähig. Die Auswahl der Beisitzer obliegt dem

Vorsitzenden. Es können, wenn erforderlich (Krankheit, Befangenheit), weitere Mitglieder durch das Präsidium des BVS berufen werden. Die Mitglieder des Verbandsgerichtes sind unabhängig und dürfen deshalb nicht dem Präsidium und dem Hauptausschuss angehören"

Der Passus: "Ernennt ein Regionalverband keinen Beisitzer, so fungiert der Sportwart im Bedarfsfall als Beisitzer seines Regionalverbandes", der seit 2008 drin stand, wurde gestrichen. Ausgerechnet nach unserer Kritik einer Rechtsbeugung durch den Präsidenten - wurde das Handbuch wieder geändert.

Nun steht seitdem diese Passage in der Rechtsordnung Zitat:

"§ 4 BVS-Verbandsgericht

1. Als höchste Instanz des BVS ist das Verbandsgericht tätig und setzt sich zusammen aus einem Vorsitzenden und je 1 Beisitzer aus den 4  Regionalverbänden. Der Vorsitzende wird gemäß Satzung des BVS durch die Jahreshauptversammlung gewählt. Die Beisitzer werden durch die  Regionalverbände ernannt. Das Verbandsgericht ist mit 3 Mitgliedern (Vorsitzender, 2 Beisitzer) beschlussfähig. Die Auswahl der Beisitzer obliegt dem  Vorsitzenden. Es können, wenn erforderlich (Krankheit, Befangenheit),

weitere Mitglieder durch den Vorsitzenden berufen werden.

Die Mitglieder des Verbandsgerichtes sind unabhängig und dürfen deshalb nicht dem Präsidium und dem Hauptausschuss angehören"

Dies alles wurde ohne Beteiligung der Mitgliederversammlung gemacht. Das momentane Prozedere im BVS lässt dies leider so zu und damit sind wir als Vereine und tragende Säulen des BVS einer offenen Willkür ausgesetzt. Denn wie alle wissen, ist das Handbuch mit Veröffentlichung auf der Web-Side des BVS sofort gültig. Aber wer hat die Möglichkeit, im Vorfeld die Änderungen einzusehen, zu lesen und Widerspruch oder Einspruch zu erheben????

Der Präsident hat wissentlich um diesen Mangel trotzdem zugelassen, dass dem BV xxxxx ein Denkzettel verpasst wird. Wohl um sein Amt zu schützen? Hätte dieser Passus keinen Eingang in die Rechtsordnung haben dürfen? Ja, hätte er nicht. Denn mit Amtsantritt wurde gerade diese Rechtsordnung geändert, obwohl jedem klar sein musste, dass man gegen die Satzung handelt. So steht es in der letzten Zeile des Absatzes." Die Mitglieder des Verbandsgerichtes sind unabhängig und dürfen deshalb nicht dem Präsidium und dem Hauptausschuss angehören"

Sollte dies nicht so klar gewesen sein, dann ist eine fachliche Kompetenz des Präsidiums anzuzweifeln. Wir bestreiten ja nicht, dass man auch Fehler machen kann. Aber man muss auch in der Lage sein, diese zuzugeben und zu korrigieren. Die Rechtsordnung hat man geändert, dem BV xxxxx hat man keine Erklärung gegeben. Genau vor diesem Hintergrund war auch unser Angebot, dass Verfahren 2012 neu zu beginnen. Dies wollte man aber nicht. Den trefflichen Grund habe ich nun geliefert.

Und ich wiederhole es wieder: Der Präsident hat Rechtsbeugung an der Satzung begangen.

Nicht ein einziges Mal hat er versucht hier in diesem Zusammenhang mit dem BV xxxxx eine Klärung herbei zu führen.

Warum veröffentlichen wir nun ausgerechnet heute diesen Sachverhalt? Weil sich damit nun die Ordentlichen Gerichte befassen und genau dieser Vorwurf Teil des unsportlichen Verhalten uns gegenüber sein soll. Denn sportliche Handlungen, die ich rainer - in meiner Person ausübe und hier wissentlich gegen sportliche Ordnung verstoßen haben könnte, gibt es nicht.

Und für solche Wahrheiten und deren Veröffentlichungen wirft man uns aus dem Badmintonverband???

 

Viele Grüße aus der Lausitz

rainer

Jugendwart BV xxxxx.

fffff

Vereinsvorsitzender BV xxxxx





2. Unsere Meinung

Badmintonaugenklappen öffnen (aus 2012)

Wir möchten hier mit den Beitrag von Jens Boden weiterführen und Stützen. Jens Boden vom RB Dresden ist aus unser Sicht ein guter Organisator mit besonderem Feeling für neue Dinge. Nicht immer sind wir seiner Meinung, aber reden kann man mit J.Boden schon.

Wir schließen uns der Aussage an, das Badminton einen schlechte Außenwirkung hat. Ja es ist erkennbar ,  andere Sportarten sind in Ihren Außenwirkung wesentlich besser aufgestellt. Auch wir Badmintonspieler und Badmintonvereine sollten neidvoll auf die Fußballer, die F1, die Handballer, Eishockeyspieler usw. sehen, denn die wissen schon wo die Fachleute sitzen. Genau die Fachleute wissen schon, was sie schön finden und was besser gemacht werden kann. Sie Klatschen mit den Händen oder Pfeifen, sie Jubeln laut und beschimpfen, wenn es mal daneben geht. Solange wir Badminton nur für Badmintonspieler machen, wird die Badmintongemeinde immer kleiner. Es gibt aber auch Vereine die einen Trend herbei führen können. Hier muss man sich aber öffnen und Badminton für die Fans in der 17.Reihe begreifbar gestallten. Nur wenn der Fan in der 17.Reihe versteht was wir machen, wird er uns zu hören oder zu schauen.

Ein Schweizer System ist da am wenigsten geeignet. Auswirkung gleich Null - außer dem Turnierleiter weis keiner wer hat die Führung oder wo steht mein Lieblingsspieler in der Tabelle.

Kurze Reaktionszeiten zur Darstellung unsere Ergebnisse und zeitnahe Berichte zu unseren Events sind unabdingbar in dieser Mediengesellschaft. 2 Tage nach einem Event will keiner, außer Badmintonspieler, wissen wie ist das Turnier ausgegangen. Und wenn alle Trainer und alle Verantwortlichen im BVS sowie seinen Gremien mal wirklich ehrlich wären - dann müssten diese genau das zu geben, nämlich die keine Antwort auf die Frage zu haben: "wie steht es im Turnier beim TSV, wo ich gerade auf dem Rabenberg Trainer ausbilde" --- Ich weis es nicht und kann es auch nirgends nachlesen - ich muss warten bis mal jemand Gnädig ist und die Ergebnisse mitteilt. So machen wir Badminton nicht attraktiv.

 

Viele Grüße aus der Lausitz

 


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